Produkt-Details
Herkunftsort: Guangdong, China
Markenname: LINK-PP
Zertifizierung: UL,RoHS,Reach,ISO
Modellnummer: JDKA4T854-D1 Y
Dokument: LPJG47580A35NL.pdf
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Preis: $0.11-$12
Verpackung Informationen: BEHÄLTER
Lieferzeit: Stock
Zahlungsbedingungen: TT, Tage NET30/60/90
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 180K/Month
Part Number: |
LPJG47580A35NL |
Ports: |
2X4 |
Speed: |
10/100/1000 Base-T |
Mounting Type: |
Through Hole |
Orientation: |
90~ Angle (Right) |
Termination: |
Solder |
Shielding: |
Shielded, EMI Finger |
Temperature: |
0℃ TO 70℃ |
Part Number: |
LPJG47580A35NL |
Ports: |
2X4 |
Speed: |
10/100/1000 Base-T |
Mounting Type: |
Through Hole |
Orientation: |
90~ Angle (Right) |
Termination: |
Solder |
Shielding: |
Shielded, EMI Finger |
Temperature: |
0℃ TO 70℃ |
LPJG47580A35NLAufgestapelter RJ45-MagjackDie LPJG47580A35NL ist ein gut konzipiertes,hochintegrierter NetzwerkanschlussDer Hauptvorteil liegt in seiner Fähigkeit, die Hafendichte zu maximieren und PCB-Immobilien durch sein 2x4 gestapeltes Design und integrierte Magnetik zu sparen.Dies alles bei gleichzeitiger Bereitstellung zuverlässiger Gigabit-Ethernet-LeistungenFür Ingenieure, die Multiport-Netzwerkgeräte entwickeln, insbesondere Rack- oder Kompaktsysteme, ist dieser Steckverbinder eine ausgezeichnete Wahl.Die standardisierte Konstruktion und die EMI-Reduzierungsmerkmale gewährleisten die Zuverlässigkeit und Stabilität des Produkts.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die Ausgabe der Zulassung ist ab 1. Januar 2018 zu beenden. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
0206-0206 |
Die Ausgabe der Zulassung ist ab 1. Januar 2018 zu beenden. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
0206-0206 |
Die Ausgabe der Zulassung ist ab 1. Januar 2015 zu beenden. |
Die Ausgabe der Zulassung ist ab dem 1. Januar 2018 zu beenden. |
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht. |
0206-0206 |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die Ausgabe der Zulassung wird von der Zulassungsbehörde erfolgt. |
Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Vorschriften gelten nicht für Kraftfahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die Ausgabe der Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
0826, 0826, 0826, 0827, 0826, 0827, 0827, 0827, 0827, 0827, 0827, 0827, 0827, 0827, 0827, 0827, 0827, 0827, 0827, 0827, 0827, 0828, 0828, 0829, 0829, 0829, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 0839, 083 |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
0206-0206 |
Der Wert der Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung ist: |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Einheit für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die Ausgabe der Zulassung wird von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats geprüft. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
0206-0206 |
Die Ausgabe der Zulassung ist ab 1. Januar 2018 zu beenden. |
Die Ausgabe der Ausgabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Einheit für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte für die Berechnung der Werte |
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
0206-0206 |
Die Ausnahme gilt für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Einheit für die Erfassung von Luftfahrzeugen, die in der Union eingesetzt werden |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die Ausnahme gilt für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |